Behinderten-Werkstätten fordern staatliche Finanzhilfe

Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen fordern finanzielle Unterstützung vom Staat.
Behinderten-Werkstätten fordern staatliche Finanzhilfe

(Foto: pixabay)

Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen fordern finanzielle Unterstützung vom Staat. Ein Teil des Entgelts für ihre Beschäftigten solle vorübergehend aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, heißt es in einer am 24. Juli gestarteten Petition der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte an den Deutschen Bundestag. Die Petition läuft noch bis zum 6. September und müsste für einen Erfolg bis dahin von mindestens 50.000 Menschen unterschrieben werden.

In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erhalten Beschäftigte einen gesetzlich geregelten Grundbetrag und einen Steigerungsbetrag, der sich nach der individuellen Arbeitsleistung bemisst. Der monatliche Grundbetrag ist zum 1. Januar um 17 Euro auf 126 Euro angehoben worden.

Die Werkstätten müssen den Grundbetrag laut Angaben selbst erwirtschaften. Wegen dessen mehrfacher Anhebung könnten jedoch viele Einrichtungen ihren Beschäftigten keinen Steigerungsbetrag mehr zahlen. Zudem stünden sie wegen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs unter erhöhtem wirtschaftlichem Druck.

Im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums wird derzeit eine Studie zu dem Entgeltsystem durchgeführt, zu der bislang zwei Zwischenberichte vorliegen. Bis das System reformiert werde, müssten die Werkstätten daher finanziell entlastet werden, so die Forderung.

kna