Rufe nach Verlängerung des Schutzes für ukrainische Geflüchtete

Die rund vier Millionen ukrainischen Kriegsflüchtlinge in der Europäischen Union sollten nach Meinung von Experten weiter besonderen Schutz genießen.
Rufe nach Verlängerung des Schutzes für ukrainische Geflüchtete

Flüchtende Ukrainer an der Grenze zu Ungarn 2022. –Foto: © Janossygergely | Dreamstime.com

Die rund vier Millionen ukrainischen Kriegsflüchtlinge in der Europäischen Union sollten nach Meinung von Experten weiter besonderen Schutz genießen. „Die EU-Innenminister und -Innenministerinnen müssen diese Entscheidung nun möglichst schnell offiziell treffen, damit die Menschen mehr Sicherheit haben und die Behörden sich entsprechend vorbereiten können“, teilte die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) mit. „Alles andere als eine Verlängerung des temporären Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen wäre angesichts der Entwicklung des Kriegs absurd“, so Pro Asyl mit Blick auf die sogenannte „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“.

Auch Engelhard Mazanke, Chef von Deutschlands größter Ausländerbehörde in Berlin, fordert einen schnellen Entschluss. Seine Behörde brauche eine verbindliche Lösung, wie es nach Auslaufen der aktuellen Regelung am 4. März 2024 weitergehe. „Die hier lebenden Ukrainer wollen das jetzt wissen“, sagte er der Zeitung. „Das ist auch nachvollziehbar, weil sie beispielsweise für einen Wohnberechtigungsschein eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr brauchen.“

Vor Ort vieles erleichtert

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Städtetag. „Die Städte brauchen schnell die Sicherheit, dass die Verlängerung der EU-Massenzustromrichtlinie kommt und Rechtssicherheit über den Aufenthaltsstatus der Geflüchteten aus der Ukraine schafft“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag). Durch die Verlängerung der Richtlinie würden auch die Ausländerbehörden entlastet. „Das hat sich bewährt und vor Ort vieles erleichtert“, sagte Dedy.

Weiter forderte er eine automatische Anpassung der Geldzuschüsse an die steigenden Flüchtlingszahlen sowie eine dauerhafte Finanzierung der Integrationskosten. „Die Bereitschaft der Städte, geflüchteten Menschen Schutz und Hilfe zu gewähren, besteht unverändert fort“, betonte der Verbandschef. „Die Städte stoßen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aber zunehmend an ihre Grenzen.“

Dauerhaftes „atmendes System

Er rief Bund und Länder dazu auf, in den nächsten Monaten die mit den Kommunen vereinbarte Kopplung ihrer Finanzhilfen an die steigenden Flüchtlingszahlen als dauerhaftes, „atmendes“ System aufzubauen. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz im November „muss Schluss damit sein, dass wir uns bei der Flüchtlingsfinanzierung immer von einer temporären Lösung zur nächsten hangeln“, forderte der Städtetagschef. „Die Daueraufgabe der Versorgung von Geflüchteten muss auch dauerhaft finanziert werden.“

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine aktivierte die Europäische Union die sogenannte „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“. Diese Verordnung sorgt dafür, dass Menschen im Falle einer großen Fluchtbewegung jenseits eines Asylverfahrens schnell und unbürokratisch einen Aufenthaltstitel erhalten. Zweimal wurde die Richtlinie bereits automatisch um je sechs Monate verlängert und gilt nun bis 4. März. Eine dritte Verlängerung sieht

kna