Katholikenkomitee begrüßt neues Selbstbestimmungsgesetz

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt das neue Selbstbestimmungsgesetz, das das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg gebracht hat.
Katholikenkomitee begrüßt neues Selbstbestimmungsgesetz

ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. –Foto: ZdK/Harald Oppitz

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt das neue Selbstbestimmungsgesetz, das das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg gebracht hat. Es sei „ein guter Tag für Selbstbestimmung und Menschenwürde“, sagte die Präsidentin des höchsten repräsentativen Gremiums des deutschen Laien-Katholizismus, Irme Stetter-Karp. Zugleich rief sie die Kirche auf, ähnliche Reformen auch in den eigenen Reihen umzusetzen.

Das neue Gesetz, über das der Bundestag voraussichtlich im Herbst abstimmen wird, sei ein „Meilenstein“ und ziehe endlich einen Schlussstrich unter das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, „das dem Grundgesetz nie würdig war“.

Gesetz ist nur ein erster Schritt

Stetter-Karp fügte hinzu, das Gesetz könne nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssten: „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Einsatz für die verbesserte gesellschaftliche Teilhabe von trans* und inter* Menschen mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht enden darf. Es gibt noch viel zu tun.“

Zum Beispiel müssten die Beratungsangebote besonders für Minderjährige ausgebaut werden. Auch die katholische Kirche müsse sich bei dem Thema bewegen und mehr tun für die „Anerkennung der Rechte von trans* und inter* Menschen“ in den eigenen Reihen. Die Kirche sei aufgefordert, „das Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu schützen“ und niemanden zu sanktionieren, der davon Gebrauch mache.

Selbstbestimmte Entscheidung der Betroffenen

Im Vorfeld hatte das Katholikenkomitee die Zielsetzung des Gesetzes begrüßt, eine einheitliche Regelung für die Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister herbeizuführen, die auf einer selbstbestimmten Entscheidung der Betroffenen beruhe. Auch sei es richtig, „dass diese Entscheidung klar von der Entscheidung über körperliche Veränderungen durch medizinische Maßnahmen getrennt wird“.

Das neue Gesetz sieht vor, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern können. Bei Minderjährigen bis 14 Jahren entscheiden die Sorgeberechtigten. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung selbst abgeben, sofern eine Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt.

kna