Frauenrat sieht Verbesserungsbedarf beim Selbstbestimmungsgesetz

Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Beate von Miquel, sieht beim Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes noch Verbesserungsbedarf.
Frauenrat sieht Verbesserungsbedarf beim Selbstbestimmungsgesetz

Beate von Miquel –Foto: Damian Gorczany

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zu einem neuen Selbstbestimmungsgesetz sieht die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Beate von Miquel, Verbesserungsbedarf. „Wir kritisieren das späte Inkrafttreten im November 2024 und transfeindliche Narrative im Kabinettsentwurf, die besonders Transfrauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen“, sagte Miquel der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Dabei seien die Personengruppen häufig selbst Gewalt ausgesetzt. Miquel forderte, dass entsprechende Textstellen im parlamentarischen Verfahren geändert werden müssten.

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz am Mittwoch in Berlin auf den Weg gebracht. Die Abstimmung im Bundestag ist für Herbst geplant. Vorgesehen ist, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern können. Bei Minderjährigen bis 14 Jahren entscheiden die Sorgeberechtigten. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Erklärung selbst abgeben, sofern eine Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt.

Es ist möglich, Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, über das Hausrecht den Zutritt etwa zu Schutzräumen wie Frauenhäuser oder auch Saunen und Fitnessstudios zu verweigern. Zudem geht der Entwurf auf Bedenken des Bundesinnenministeriums ein und ermöglicht Sicherheitsbehörden, die Identität von Personen nachzuverfolgen.

Die Regelung soll das Transsexuellengesetz ablösen, das vor einer Änderung des Geschlechtseintrags zwei psychiatrische Gutachten vorsah. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft.

kna