Die Bekanntgabe der Identität von 53 Missbrauchsbeschuldigten durch das katholische Bistum Aachen stößt auf positive Resonanz in Berlin.
Berlin/Aachen – Die Bekanntgabe der Identität von 53 Missbrauchsbeschuldigten durch das katholische Bistum Aachen stößt auf positive Resonanz in Berlin. Die systematische Nennung von Täternamen sei bisher einmalig und ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei der Aufarbeitung, sagte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Aufdeckung und Aufklärung können nur funktionieren, wenn auch Täter klar benannt werden – eine Forderung, die von Betroffenen schon lange gestellt wird.“
Das Bistum hatte die Liste mit Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern am Mittwoch veröffentlicht. Damit sollen laut dem Aachener Bischof Helmut Dieser weitere bislang noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Der Schritt sei nach langem Abwägen und in Abstimmung mit den zuständigen Gremien erfolgt. Die betroffenen Gemeinden sind laut Bistum vorab informiert worden. Die Personen, die auf der Liste stehen, sind alle bereits tot.
Claus sprach von einem Spannungsfeld von Aufarbeitung und Datenschutz, das nur über klare Entscheidungen aufgelöst werden könne. „Damit dies gelingt, braucht es die Schritte der Verantwortungsübernahme wie jetzt in Aachen.“ Die Missbrauchsbeauftragte rief kirchliche, sportliche und weitere Institutionen dazu auf, ebenfalls die Nennung von Täternamen zu prüfen.
Claus wies auf die Situation der Kirchengemeinden hin, in denen Täter sowie mutmaßliche Täter eingesetzt waren. Es sei wichtig, die Gemeinden mitzunehmen sowie rechtzeitig über die Veröffentlichung der Namen zu informieren. „Denn sie sind es, die dann vor Ort Rede und Antwort stehen und dort die weiteren Aufarbeitungsprozesse mittragen müssen.“
Voraussetzung für die Veröffentlichung der Namen war laut Bistum Aachen, dass der jeweilige Beschuldigte schon mindestens zehn Jahre tot ist. Zudem seien die Betreffenden entweder von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden. Oder in dem jeweiligen Fall sei ein Antrag auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden.