Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist das umstrittene Reformationsfenster in die Marktkirche Hannover eingebaut worden.
Hannover – Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist das umstrittene Reformationsfenster in die Marktkirche Hannover eingebaut worden. Das von dem Künstler Markus Lüpertz gestaltete Werk wird am Reformationstag (Dienstag) eingeweiht, wie eine Sprecherin des Evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverbands Hannover am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Zu Gottesdienst und Empfang würden rund 600 Gäste erwartet. Darunter sei Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), auf dessen Idee das Fenster zurückgeht. Auch Lüpertz werde anwesend sein.
Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes nannte die Planungen zum Einbau des Fensters einen „harten Weg“. Er sei froh, dass zwei gerichtliche Instanzen eine Klage des Architektenerben gegen den Einbau des Fensters abgewiesen hätten. „Unsere Kirche darf sich verändern, sie muss sich verändern, und sie wird sich verändern“, erklärte er. Zugleich verteidigte der Geistliche die Einladung Schröders zur Einweihung. „Das gehört sich so. Denn in unserer Kirche gibt es keine Ausladungen, sondern Einladungen.“
Ursprünglich hatte Schröder das Fenster der Marktkirche schenken wollen und dafür Spenden eingeworben. Wegen der Nähe des Altkanzlers zu Russlands Präsident Wladimir Putin hatte die Kirche den Einbau nach dem russischen Angriff auf die Ukraine zunächst gestoppt. Die eingeworbenen Spenden wurden größtenteils an Hilfsprojekte in der Ukraine umgeleitet. Die Gemeinde warb selbst Kosten für das Fenster ein.
Das Kirchenfenster zeigt eine Szene mit zwei Gestalten, von denen eine an den Reformator Martin Luther (1483-1546) erinnert. Daneben sind fünf schwarze Fliegen zu sehen, die für das Böse und die Vergänglichkeit stehen sollen.
Um den geplanten Einbau hatte es auch einen mehrjährigen Rechtsstreit gegeben. Der Erbe von Marktkirchen-Architekt Dieter Oesterlen (1911-1994) sah das Urheberrecht seines Stiefvaters in Gefahr und hatte geklagt. Schließlich einigte er sich vor dem Oberlandesgericht Celle mit dem Kirchenvorstand auf einen Kompromiss. Demnach darf das Fenster zwar eingebaut werden. Zugleich muss aber ein Schild in der Nähe angebracht werden, das auf die nachträgliche Installation hinweist.