Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Stephan Ackermann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer unter Pseudonym bekannten Bistumsangestellten ist rechtskräftig.
Trier – Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Stephan Ackermann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer unter Pseudonym bekannten Bistumsangestellten ist rechtskräftig. Das teilte das Arbeitsgericht am Freitag mit. Der Bischof hatte nach Einschätzung des Gerichts die Persönlichkeitsrechte der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Mitarbeiterin und Betroffenen sexueller Übergriffe verletzt, indem er ihren wahren Namen in einer Videokonferenz mit rund 40 Mitarbeitenden nannte. Im September verurteilte das Gericht ihn deshalb dazu, 20.000 Euro an die Betroffene zu zahlen.Das Gericht entsprach damit der Forderung der Klägerin. Die Frau sah sich durch Ackermanns Handeln retraumatisiert. Der Bischof hatte nach dem Vorfall bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich entschuldigt. Nach der Urteilsverkündung teilte das Bistum mit, die Entscheidung zu akzeptieren. Vor der Verhandlung konnten sich die Parteien nicht einigen.
Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem weiter vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.