Katholikenkomitee erfreut über Segnung für homosexuelle Paare

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, begrüßt die am Montag vom Vatikan veröffentlichte Erlaubnis zur Segnung homosexueller Paare. Sie sei „froh und überrascht zugleich“.
Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, begrüßt die am Montag vom Vatikan veröffentlichte Erlaubnis zur Segnung homosexueller Paare. Sie sei „froh und überrascht zugleich“.

Dr. Irme Stetter-Karp während der Pressekonferenz des Präsidiums –Foto: Synodaler Weg/Maximilian von Lachner

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, begrüßt die am Montag vom Vatikan veröffentlichte Erlaubnis zur Segnung homosexueller Paare. Sie sei „froh und überrascht zugleich“.

Stetter-Karp: „Redlichkeit und Glaubenssinn wichtige Wegmarken auf dem Weg zur Veränderung der Kirche“

Der Reformprozess der katholischen Kirchen in Deutschland, der Synodale Weg, setzte sich seit Jahren für die Segnung homosexueller Paare ein, die bislang in der katholischen Kirche nicht erlaubt war. „Die Glaubenskongregation tut etwas, das wir nur begrüßen können“, sagte Stetter-Karp. „Sie nimmt das Segnen ernst. Sie befreit die Entscheidung für den Segen von einem sakramentalen Überbau, der betroffenen Menschen bislang wie eine Zurücksetzung erscheinen musste. Nun endlich darf Zuwendung durch Segen sein – Gott sei Dank!“

Es zeige sich, „dass theologische Redlichkeit und Glaubenssinn wichtige Wegmarken auf dem Weg zur Veränderung der Kirche bilden. Eine bloße Verbots-Hörigkeit ist nicht katholisch.“ Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sei in der katholischen Kirche unmöglich. „Katholisch sein heißt in diesen Zeiten, mit Veränderung zu rechnen“, so die ZdK-Präsidentin.

Grundsatzerklärung des Vatikans zur Segnung homosexueller Paare

Das sieht auch die Vizepräsidentin des ZdK, Birgit Mock, die sich auf dem Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland intensiv für Segensfeiern eingesetzt hatte. „Es ist gut, dass die Kirche hier eine wohlbegründete Beweglichkeit im Sinne der Menschenwürde beweist“, sagt Mock, die gemeinsam mit dem Aachener Bischof Helmut Dieser dem Forum „Leben in gelingenden Beziehungen“ vorgestanden hatte. „Die Grundsatzerklärung ist ein positives Signal für unsere Segenspraxis in Deutschland“, so Mock. „Wir sind gerade dabei, eine entsprechende Handreichung auszuarbeiten. Die Grundsatzerklärung ist eine wichtige Brücke, die uns in die pastorale Praxis führt, solange die sexualmoralischen Grundlagen noch nicht geändert sind.“

Die Grundsatzerklärung der vatikanischen Glaubensbehörde mit dem Titel „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) erlaubt es katholischen Priestern nunmehr, unverheiratete und homosexuelle Paare zu segnen. Dabei müsse aber eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen.

rwm

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