Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat seit Anfang 2021 bis Ende 2023 die Zahlung von mehr als 56 Millionen Euro angewiesen.
Bonn – Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat seit Anfang 2021 bis Ende 2023 die Zahlung von mehr als 56 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche angewiesen. Allein im vergangenen Jahr waren es 16,1 Millionen Euro, wie aus dem am Freitag in Bonn vorgestellten Tätigkeitsbericht der Kommission hervorgeht.
Die UKA hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen. Sie legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberen Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.