Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Rechte von Betroffenen von sexuellem Missbrauch stärken und dafür unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern einführen.
Berlin – Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Rechte von Betroffenen von sexuellem Missbrauch stärken und dafür unter anderem einen Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern einführen. „Es geht um ein Recht, Prozesse anzustoßen, ein Recht auf Sichtbarmachen“, sagte die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). „Zum Beispiel mit einem Anspruch auf Akteneinsicht bei Jugendämtern.“
Wenn der Bund dies für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe festlege, hofft sie, dass auch die Länder nachziehen und so zum Beispiel Betroffenen Akteneinsicht für Schulakten ermöglichen. Claus sieht darin eine „große Chance im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“
Geregelt werden soll das in einem Gesetz, das auch Claus‘ Position als Beauftragte, den Betroffenenrat als beratendes Gremium und die Unabhängige Aufarbeitungskommission stärken soll. In dem Gesetzentwurf, der nach Informationen der Funke-Zeitungen kurz vor dem Abschluss der Ressortabstimmung steht, sind demnach auch noch weitere Unterstützungsleistungen vorgesehen für Menschen, die Missbrauch erlebt haben, etwa Information und konkrete Beratung, wie man Akteneinsicht bekommt.
„Da geht es um eine Form von nachholender Gerechtigkeit“, sagte Claus. „Hier sehe ich den Staat und die Gesellschaft in der Verantwortung. Sie waren es, die nicht hingesehen haben, die nicht geschützt haben.“ Zudem soll darin ein bisher einmaliges Forschungsvorhaben angestoßen werden, dass das große Dunkelfeld beim Thema sexueller Missbrauch erhellen soll. Geplant ist laut Claus eine groß angelegte Befragung von Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen.