Der Bundestag hat am Freitag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Der Abstimmung war eine hitzige Debatte vorausgegangen.
Berlin – Der Bundestag hat am Freitag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Bei der namentlichen Abstimmung sprachen sich 374 Abgeordnete für den Entwurf aus, 251 dagegen, 11 enthielten sich. Vor und während der hitzigen Debatte rief Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau zur Sachlichkeit auf. Die Achtung der geschlechtlichen Identität jedes Abgeordneten müsse geachtet werde – ohne Beleidigung und Diffamierung, so Pau.
Das Gesetz soll das seit 1980 existierende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Trans- und intergeschlechtlichen Menschen soll laut Entwurf die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag erleichtert werden. Statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss soll mit dem Selbstbestimmungsgesetz nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt notwendig sein. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht mehr zustimmen.
Junge Menschen, die noch nicht volljährig sind, aber das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung ohne Beratungspflicht laut Entwurf selbst abgeben, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Im Konfliktfall soll ein Familiengericht eingeschaltet werden. Bei jungen Menschen unter 14 Jahren können nur die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einreichen.
Von den Grünen sowie der SPD gab es viel Zustimmung. Unrecht werde abgeschafft und die Selbstbestimmung verbessert, hieß es. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), verwies darauf, dass auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sowie Vertreter der evangelischen Kirche das Gesetz unterstützten.
Von der Union kam laute Kritik am Gesetz. Auch wenn Änderungen am bisherigen Rechtsrahmen nötig seien, sollten sie nicht wie im Gesetz vorgesehen umgesetzt werden. Es drohe Missbrauch besonders bei Kindern. Diesen Kritikpunkt teilte auch die AfD.