Die vom Amtsgericht München verhängten Strafen gegen den Nürnberger Jesuiten Jörg Alt und zwei weitere Klimaaktivisten wegen einer Straßenblockade bleiben bestehen.
München – Die vom Amtsgericht München verhängten Strafen gegen den Nürnberger Jesuiten Jörg Alt und zwei weitere Klimaaktivisten wegen einer Straßenblockade in der Münchner Innenstadt bleiben bestehen. Das Landgericht München hat am Mittwoch nach siebenstündiger Hauptverhandlung sämtliche Berufungen verworfen, wie ein Sprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage mitteilte. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.
Alt sowie eine Ökotrophologin und ein Student (beide aus Bayreuth) waren wegen Nötigung zu Geldstrafen von zehn Tagessätzen verurteilt worden. Bei Pater Alt setzte das Gericht einen Tagessatz von einem Euro an. Die drei Aktivisten hatten am 28. Oktober 2022 an einer Straßenblockade der Gruppe „Scientist Rebellion“ auf dem Münchner Karlsplatz neben dem Justizministerium teilgenommen. Der Jesuit hatte sich dabei mit einer Hand auf der Fahrbahn festgeklebt. Alle Beteiligten hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Vor dem Landgericht begründete der Jesuit sein Verhalten als „alternativlose Handlung sowie Ausfluss einer Gewissensentscheidung“. Als Grund nannte er den mangelhaften Erfolg anderer Mittel, die er jahrzehntelang eingesetzt habe, um einen angemessenen Fortschritt in den Bereichen soziale Gerechtigkeit und Klimawandel zu bewirken. Dazu komme die Dimension, die die Klimakatastrophe im Globalen Süden bereits erreicht habe. Bei ihm sei der Wunsch da, Aufmerksamkeit und Unterstützung für die dort lebenden Menschen zu erreichen, die die Klimakatastrophe nicht verursacht hätten, aber am meisten unter ihr litten.
Weiter verwies der Ordensmann darauf, dass er sich am 8. September 2023 das letzte Mal an einer Blockade beteiligt habe. Seither arbeite er wieder verstärkt wissenschaftlich und publizistisch, um die Themen Klimamigration, Postwachstumsökonomie oder Demokratiestärkung zu etablieren. Er behalte sich aber vor, auch künftig Akte des Zivilen Ungehorsams und Widerstands zur Unterstützung von Aktivisten zu begehen, solange die Ausgangslage unverändert sei.