Die Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat in einem Berufungsverfahren den Jesuiten Jörg Alt am Dienstag zu 50 Tagessätzen von jeweils 10 Euro (500 Euro) verurteilt.
Nürnberg – Die Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat in einem Berufungsverfahren den Jesuiten Jörg Alt am Dienstag zu 50 Tagessätzen von jeweils 10 Euro (500 Euro) verurteilt. Wie der Ordensmann am selben Tag mitteilte, liegt das Urteil unter dem der Vorinstanz. Dieses hatte ihm für seine Teilnahme bei der Straßenblockade vor dem Nürnberger Hauptbahnhof am 16. August 2022 eine Strafe von 75 Tagessätzen von jeweils 10 Euro (750 Euro) auferlegt.
Alt kommentierte den Ausgang mit den Worten: „Manchmal möchte ich mich zwicken: Während gegen mich und meine aktivistischen FreundInnen das Gesetz mit Härte in Stellung gebracht wird, bekommen Minister wie Volker Wissing, die ihrerseits das Klimagesetz brechen, keine Strafe, sondern man ändert ihnen zuliebe das Gesetz.“ Der Jesuit kündigte an, die nächsten Schritte mit seinem Anwalt beraten zu wollen.
Vor Gericht hatte als Zeuge der Verteidigung Uwe Kekeritz (Bündnis 90/Die Grünen), von 2009-2021 Mitglied des Deutschen Bundestages, ausgesagt. In seiner schriftlichen Erklärung gab er an, dieser Protest sei nicht nur legitim und absolut notwendig, sondern auch legal. Denn das Recht der Protestierenden lasse sich aus einer Notsituation ableiten. „Eine Notsituation, die durch Hunderte von Millionen Hungernden, Millionen von Toten, Vertriebenen und Entrechteten begründet ist.“
Der CSU-Politiker Hermann Imhof, einst Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, konnte reisebedingt nicht anwesend sein. Dafür äußerte er sich in schriftlicher Form. So nannte er die Form des Protestes ein angemessenes Mittel, um Politik und Menschen mehr auf die Dramatik der Situation aufmerksam zu machen, „zum Nachdenken zu bewegen und vor allem die Politik zu konfrontieren, dass viel schnelleres Handeln erforderlich ist“. Beide Politiker waren den Angaben Alts zufolge bei der damaligen Blockade anwesend.