Bundesweite Patientenberatung nimmt Arbeit wieder auf

Patienten, die sich mit ihrem Arzt streiten, medizinische Befunde nicht verstehen oder Beratung zu Arzneimitteln und Rechtsfragen benötigen, können sich künftig wieder an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Bundesweite Patientenberatung nimmt Arbeit wieder auf

Symbolbild von Bruno /Germany auf Pixabay

Patienten, die sich mit ihrem Arzt streiten, medizinische Befunde nicht verstehen oder Beratung zu Arzneimitteln und Rechtsfragen benötigen, können sich künftig wieder an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Nach fast sechs Monaten Beratungspause und einer umstrittenen Neustrukturierung nimmt die bundesweite Einrichtung ihre Arbeit mit einem Basisangebot wieder auf.

„Aktuell erfolgt die Beratung ausschließlich telefonisch und anonym – wir sind dabei, unser Angebot für die Zukunft weiter auszubauen“, heißt es auf der am Montag freigeschalteten Homepage. Die im Jahr 2000 als Modellprojekt gegründete bundesweite Patientenberatung soll Bürgerinnen und Bürger in gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen beraten – unabhängig, neutral, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei.

2022 wandten sich etwa 123.000 Ratsuchende an die Organisation. Die Stiftung will ihre Beratungskapazitäten in den kommenden Monaten erweitern und ein Netz regionaler Beratungsstellen aufbauen. Präsenzberatung, Chat oder andere schriftliche Formate sollen später die telefonische Beratung ergänzen. Die UPD stellt keine medizinischen Diagnosen und beurteilt nicht die Eignung spezifischer Behandlungen oder Untersuchungen. Sie soll geeignete Ansprechpartner vermitteln und durch das Gesundheitssystem navigieren.

Zugleich wurde Sven Arndt als erster von zwei Vorständen vorgestellt. Der 1968 geborene Verwaltungsfachmann war zuletzt Administrativer Direktor bei der Berghof Foundation Operations gGmbH tätig. Zuvor war er Verwaltungsleiter beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).

Um die Trägerschaft gab es jahrelanges Gerangel. Jetzt übernimmt eine gemeinnützige Stiftung die Institution. Der Gesetzgeber hat den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verpflichtet, die Stiftung zu errichten und sie zu finanzieren, ohne jedoch Einfluss auf die Beratungstätigkeit nehmen zu dürfen.

Dem Stiftungsrat gehören Vertreter von Ministerien, Abgeordnete des Bundestages sowie Repräsentanten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie Patientenorganisationen an. Der Vorsitzende ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

Zunächst wurde die Patientenberatung vom Sozialverband VdK Deutschland, von dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung als Gesellschafter betrieben. 2015 wurde der kommerzielle Gesundheitsdienstleister und Call-Center-Betreiber Sanvartis mit der Trägerschaft beauftragt. Seitdem wuchs die Kritik an der Beratung und an möglichen Interessenkonflikten.

2023 verabschiedete die Ampelkoalition im Bundestag deshalb ein Gesetz, mit dem die Trägerschaft der UPD ab 2024 in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt werden sollte. Zentraler Streitpunkt war der Einfluss der Krankenkassen: Patientenverbände und Verbraucherschützer kritisierten, dass der Bundesgesundheitsminister ihnen eine tragende Rolle zugestehen wollte, weil Konflikte zwischen Patienten und Krankenkassen einen großen Teil der Patientenberatung ausmachen.

Von Christoph Arens (KNA)