Gericht schlägt Kirche und Missbrauchsopfer einen Vergleich vor

In einem Schmerzensgeldprozess gegen das katholische Bistum Aachen hat das Landgericht Aachen eine sechsstellige Vergleichszahlung an einen Missbrauchsbetroffenen angeregt.
Gericht schlägt Kirche und Missbrauchsopfer einen Vergleich vor

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

In einem Schmerzensgeldprozess gegen das katholische Bistum Aachen hat das Landgericht Aachen eine sechsstellige Vergleichszahlung an einen Missbrauchsbetroffenen angeregt. Er war über Jahre von zwei Priestern sexuell misshandelt und vergewaltigt worden, wie bei der Verhandlung am Dienstag bestätigt wurde. Der Kläger fordert von der katholischen Diözese 680.000 Euro Schmerzensgeld. Nach Abwägung schlug der Vorsitzende Richter Uwe Meiendresch eine Entschädigung von 190.000 Euro vor.

Die Kirche hatte dem Betroffenen in ihrem freiwilligen System nur 80.000 Euro in Anerkennung des Leids gezahlt, zuzüglich 7.500 Euro Psychotherapiekosten. Der Richter bezog sich bei seinem Vorschlag auf das wegweisende Urteil des Landgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr: Danach musste das Erzbistum Köln im Zuge der Amtshaftung einem als Messdiener missbrauchten Mann 300.000 Euro zahlen. im Aachener Fall ergebe dies nach Abzug der bereits gezahlten 80.000 Euro rund 220.000 Euro, so der Richter. Diese Summe sei aber wegen der offenen Frage der Verjährung und wegen Unklarheiten über einzelne Punkte aus der Anklageschrift zu halbieren.

Kläger und Beklagte haben nun Zeit, sich bis zum 11. Juni zu dem Vorschlag zu äußern. Zu beachten ist laut Gericht, dass nach der Annahme dieser Abfindungsregelung kein weiterer Rechtsweg beschritten werden könne. Ziel sei es, Rechtsfrieden herzustellen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Klärung der Verjährungsfrage lange Zeit in Anspruch nehmen könne. Es stelle sich die Frage, ob eine Institution wie die Kirche mit hohen Moralansprüchen Verjährung beanspruchen könne. Aufgrund der zu erwartenden Verfahrensdauer sei ein Vergleich daher für beide Seiten vorteilhaft.

Das Bistum Aachen hatte in dem Fall Verjährung geltend gemacht. Ziel ist aber nicht, das Verfahren auf diese Weise zu beenden. Vielmehr strebt das Bistum ein gerichtliches Mediationsverfahren an. Richter Meiendresch machte deutlich, dass er dies nicht für zielführend halte.

kna