Missbrauchsbetroffener verklagt Bistum Hildesheim

Auch gegen das katholische Bistum Hildesheim klagt nun ein Missbrauchsbetroffener auf Schmerzensgeld.
Missbrauchsbetroffener verklagt Bistum Hildesheim

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Auch gegen das katholische Bistum Hildesheim klagt nun ein Missbrauchsbetroffener auf Schmerzensgeld. Jens Windel hat vergangene Woche eine entsprechende Klage beim Landgericht Hildesheim eingereicht, wie die von ihm gegründete Betroffeneninitiative Hildesheim am Donnerstag mitteilte. Windel fordert demnach mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen vom Bistum. Zugleich verlangt er, dass die Diözese sämtliche zukünftigen materiellen Schäden, wie Behandlungskosten, Verdienstausfall und Rentenverringerungen zu ersetzen hat. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bistum abgelehnt, so die Initiative.

Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Klage. Das Bistum habe die Schrift noch nicht erhalten, sagte ein Sprecher der Diözese auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es werde sich der Klage vollumfänglich stellen.

Bundesweit sind derzeit gegen mehrere andere Bistümer ähnliche Klagen anhängig. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Köln in einem wegweisenden Urteil einem Mann das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Er war in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht worden und hatte ursprünglich hatte er 750.000 Euro gefordert.

Windel soll nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden sein. Ähnlich wie in dem Kölner Fall beruft er auf die sogenannte Amtshaftung des Bistums. Er hatte seine Klage bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Er und sein Anwalt hielten die bisher von der Kirche ausgezahlten 50.000 Euro in Anerkennung des Leids für zu gering, sagte er im Oktober der KNA. Forderungen nach einer höheren Zahlung hätten die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) und das Bistum abgelehnt.

Der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer hatte im Oktober der Zeitschrift „Publik Forum“ gesagt, dass er eine außergerichtliche Einigung für den falschen Weg halte, weil es etwas von „Mauschelei“ habe. Zudem wolle das Bistum bei einer erwarteten Schmerzensgeldklage zunächst auf die Einrede der Verjährung bestehen. Damit wahre es „seine Rechte als Prozesspartei in der Zivilprozessordnung“. Im weiteren Verfahren bestehe immer noch die Möglichkeit, die Einrede nicht aufrecht zu erhalten. Dies komme auf den Einzelfall an. In dem Kölner Fall hatte das dortige Erzbistum auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Bevor das Landgericht über den weiteren Ablauf entscheidet, sei zunächst der Eingang eines Kostenvorschusses durch den Kläger abzuwarten, erklärte der Gerichtssprecher. Dann werde der zuständige Richter aller Voraussicht nach die Zustellung der Klage an das Bistum veranlassen. Dieses hat dann Gelegenheit zur Stellungnahme.

kna