Dreieinhalb Minuten: Betroffenenbeirat kritisiert Verfahrenspraxis

Während des Katholikentags in Erfurt löste eine Bemerkung der Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) massive Kritik von Betroffenen aus.

Wie der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz am Montag mitteilte, löste während des Katholikentags in Erfurt eine Bemerkung der Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) massive Kritik von Betroffenen aus. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu Aufarbeitung und Missbrauch wurde deutlich, dass die Kommission im Durchschnitt dreieinhalb Minuten für die Entscheidung von Anerkennungsleistungen benötige.

Zwar dürfte es sich hier laut Mitteilung um die reine Entscheidungszeit in den Sitzungen der Kommission handeln und nicht um die Diskussion und Entscheidungsvorbereitung in den einzelnen Kammern der UKA. Aus Sicht des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz werde aber an dieser Stelle ein wesentliches und grundsätzliches Problem des aktuellen Anerkennungssystems deutlich: Mangelnde Transparenz im Verfahren und fehlende schriftliche Begründung der einzelnen Entscheidungen.

Der Beirat kritisiert, dass der Ablauf und die Verfahrenswege der Entschädigung nicht nur für die Betroffenen, gänzlich unbekannt und intransparent seien. Hier brauche es transparente, dokumentierte und damit für alle Verfahrensbeteiligten nachvollziehbare Verwaltungsprozesse. Der Betroffenenbeirat fordert die Deutsche Bischofskonferenz auf, „endlich die notwendigen Anpassungen an der Ordnung für die Anerkennungsleistungen vorzunehmen.“

Es ist, so der Beirat in seiner Mitteilung, endlich die Basis dafür zu schaffen, dass alle Bescheide der UKA schriftlich zu begründen sind. Nur wenn die UKA ihre Entscheidungen auch schriftlich begründete, könnten die einzelnen Betroffenen für sich nachvollziehen, wie die ihnen zuerkannte Anerkennungszahlung zu Stande gekommen ist. Das bisherige Verfahren ohne jedwede Begründung sei inakzeptabel und führe bei Betroffenen regelmäßig zu nicht tolerierbaren Gefahren bis hin zur Retraumatisierung.

Darüber hinaus kritisiert der Betroffenenbeirat die aktuelle Verfahrenszeit. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Erst-, Neuanträgen oder Widersprüchen von 12 bis 18 Monaten ist nach seiner Auffassung nicht nur vor dem Hintergrund des realen Risikos, dass von Missbrauch betroffene Personen während des laufenden Verfahrens versterben, völlig inakzeptabel. In seiner Mitteilung fordert der Betroffenenbeirat die Deutsche Bischofskonferenz auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die eine zeitnahe und dauerhafte Reduzierung der Bearbeitungszeiten auf einen vertretbaren Umfang sicherstellen.

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