Ordensobernkonferenz: Krankenhaussterben verhindern

In Sorge um die Zukunft vieler freigemeinnütziger Krankenhäuser hat sich der Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) öffentlich zu Wort gemeldet.
Ordensobernkonferenz: Krankenhaussterben verhindern

–Symbolfoto:visionart.av/pexels

Bonn – In eine Mitteilung hat der Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) seine Sorge um die Zukunft vieler freigemeinnütziger Krankenhäuser geäußert.  Die DOK, die knapp 14.000 Ordensleute und 400 Ordensgemeinschaften in Deutschland vertritt, hatte sich bereits im vergangenen Dezember öffentlich zu Wort gemeldet. Denn im sozial-caritativen Bereich haben viele Gemeinschaften ihre Wurzeln: Im Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD) sind laut Mitteilung über 200 Standorte von Krankenhäusern in Ordensverantwortung oder Ordenstradition vertreten. Damit leisten Ordensgemeinschaften mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen  signifikanten Beitrag zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, so der Vorstand des Verbandes.

Dieser jahrzehntelange und zuverlässige Beitrag gerate nun immer mehr in Gefahr durch zögerliche Entscheidungen der Politik. Die Auswirkungen der Gesundheitsreform seien nur in Teilen bekannt und klar. Das erschwere erheblich die Planungen der Träger. Mehrere Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft haben in den letzten Monaten ihre Schließung bekanntgegeben. Eine Ordensgemeinschaft mit mehreren sozialen Einrichtungen hat jüngst erklärt, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (Eigenverwaltungsverfahren §270a InsO) gestellt zu haben.

Die finanzielle Lage zahlreicher Häuser und der im Hintergrund stehenden Ordensträger ist laut Mitteilung der DOK  dramatisch. Im Gegensatz zu staatlichen Einrichtungen können sie Defizite aus Lohnsteigerungen und inflationsbedingten Preissteigerungen nicht aus Steuermitteln kompensieren, wie das kommunalen Einrichtungen über die öffentlichen Haushalte möglich ist. Der Zugang dazu ist freigemeinnützigen Krankenhäusern verwehrt, was nach Ansicht zum Beispiel eines Gutachtens von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Juristische Fakultät der Universität Potsdam, gegen den Grundsatz der gesetzlich verankerten Trägerpluralität sowie den sich daraus ergebenden Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Damit wird der Wettbewerb verzerrt und statt wirkungsvoller Hilfen aus der Bundes- und/oder Landespolitik bleiben weiterhin zahlreiche Krankenhäuser von einer Schließung bedroht. Ein unkontrolliertes Kliniksterben droht und wird absehbar vor allem Einrichtungen freigemeinnütziger Träger treffen.

Das halten wir für eine fatale Entwicklung. Denn damit wird, so Br. Andreas Murk, Vorsitzender der DOK „binnen kurzer Zeit zerstört, was dank der eindrucksvollen Lebensleistung unserer Ordensschwestern und -brüder im Einsatz für das Wohl der Menschen aufgebaut worden ist.“ Viele Millionen Euro haben Ordensgemeinschaften laut eigener Aussage in den letzten Jahren in die Infrastruktur und in den Defizitausgleich ihrer Häuser gesteckt. Mit dem KKVD stimmen stimme die Ordensobernkonferenz überein: „Bund und Länder müssen dafür Sorge tragen, dass alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft eine auskömmliche und zuverlässige Finanzierung der Betriebs- und Investitionskosten erhalten.“