Katholische Krankenhäuser: Gesetzentwurf nicht genügend

Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungs-Stärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss fordert der Verband Änderungen am Gesetzesentwurf.
Katholische Krankenhäuser: Gesetzentwurf nicht genügend

Bernadette Rümmelin –Foto: Kath. Krankenhausverband, Kirsten Breustedt

Berlin – Zur heutigen Anhörung zum Krankenhausversorgungs-Stärkungsgesetz (KHVVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Wir brauchen dringend eine handwerklich gut gemachte Krankenhausreform, die die Situation der Kliniken und die regionalen Versorgungsbedarfe in den Blick nimmt. Nur dann können sich die Patientinnen und Patienten auch zukünftig auf eine flächendeckend sichere und qualitativ hochwertige Versorgung verlassen. Der Gesetzentwurf von Minister Lauterbach genügt diesem Anspruch an vielen Stellen bislang nicht. Daher konnte an zentralen Punkten auch keine Einigung mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern erzielt werden.“

Vorhaltevergütung komplett neu aufsetzen

Die Ampelfraktionen seien nach Aussage des Verbandes dringend gefordert, die Krankenhausreform durch grundlegende Änderungen praxistauglich zu machen. Das gelte insbesondere für das künftige Finanzierungsmodell. Die von Minister Lauterbach vorgeschlagene Vorhaltevergütung ersetze alte durch neue Fehlanreize und halte die Kliniken damit weiter im ökonomischen Hamsterrad gefangen. „Das Konzept zur Vorhaltevergütung muss“, so Rümmelin  „komplett neu aufgesetzt werden.“  Der verband fordert eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung, die die Kosten für höhere Strukturanforderungen mitberücksichtigt. Ausgangspunkt müsse die Sicherstellung einer flächendeckenden Basisversorgung beispielsweise in der Notfallversorgung, Geburtshilfe und Geriatrie sein, die durch eine Sockelfinanzierung der tatsächlichen Kosten unabhängig von der Inanspruchnahme gewährleistet wird.

Die Geschäftsführerin des Krankenhausverbandes fordert darüber hinaus,  dass es Verbünden im Rahmen der Strukturvorgaben dauerhaft ermöglicht werden solle, ihre Leistungen im eng abgestimmten, regionalen Netzwerk spezialisierter Kliniken zu erbringen. Das sichere vor allem Angebote in der Geburtshilfe und der Versorgung älterer Menschen in der Fläche“, so Rümmelin weiter.

Inflationsausgleich muss jetzt kommen

„Höchste Priorität hat zudem, die Kliniken zügig angemessen und auskömmlich zu finanzieren. Daher müssen die Landesbasisfallwerte so angepasst werden, dass sie einen Inflations- und Tarifkostenausgleich berücksichtigen“, so Rümmelin. Dies müsse bereits jetzt kommen und nicht erst später, wenn die Reform greift. Geschehe das nicht, werden nach Ansicht des Verbandes zahlreiche auch versorgungsrelevante Kliniken vorzeitig verschwinden und so in der neuen Krankenhausstruktur fehlen.

Als letzten Punkt attestiert der Katholische Krankenhausverband den Dokumentationspflichten im Reformgesetz einen immensen zusätzlichen Bürokratieaufwand. Das gelte beispielsweise bei den Leistungsgruppen und der Vorhaltevergütung. Minister Lauterbach müsse seiner Zusage nun zügig Taten folgen lassen, die Klinikteams bei der Bürokratie spürbar zu entlasten. „Das ist bei der Krankenhausreform und darüber hinaus notwendig“, so Rümmelin abschließend.

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