Verbot von Gottesdiensten wegen Verstößen?
Ein Verstoß gegen Corona-Auflagen in einzelnen Kirchengemeinden ist der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff zufolge kein Grund für ein grundsätzliches Verbot von Gottesdiensten.
Ein Verstoß gegen Corona-Auflagen in einzelnen Kirchengemeinden ist der ehemaligen Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff zufolge kein Grund für ein grundsätzliches Verbot von Gottesdiensten.