Gericht: Begriff des „frechen Juden“ ist Nazi-Vokabular
Der Begriff des „frechen Juden“ gehört zum charakteristischen nationalsozialistischen Vokabular und ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) hervor.