Bekenntnisschulen dürfen Kinder mit Konfession bevorzugen
Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge weiterhin Kinder mit entsprechender Glaubenszugehörigkeit vorrangig aufnehmen.
Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge weiterhin Kinder mit entsprechender Glaubenszugehörigkeit vorrangig aufnehmen.