Caritas tritt Verfahren der Bischöfe zu sexuellem Missbrauch bei
Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas haben künftig die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids zu stellen.
Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der Caritas haben künftig die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids zu stellen.
Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche können mit höheren Zahlungen im Rahmen des von der Kirche eingesetzten Verfahrens rechnen.
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA hat inzwischen über mehr als 2.000 Anträge von Missbrauchsbetroffenen in der katholischen Kirche entschieden.
Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche erhalten gegenüber der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen künftig mehr Rechte.