Steigerlied und Trinkhallen jetzt NRW-Kulturerbe
Nordrhein-Westfalen hat das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet in das Landesinventar für immaterielles Kulturerbe aufgenommen.
Nordrhein-Westfalen hat das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet in das Landesinventar für immaterielles Kulturerbe aufgenommen.