NRW: Kirchen widersprechen Innenminister

Die beiden großen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben die Forderung von Innenminister Herbert Reul (CDU) zurückgewiesen, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten.
Köln – Die beiden großen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben die Forderung von Innenminister Herbert Reul (CDU) zurückgewiesen, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. "Wir lassen uns nicht in Mithaftung nehmen für das verantwortungslose und rechtswidrige Verhalten anderer", sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf. "Wir halten uns an die vorgegebenen und die vereinbarten Regeln und feiern so verantwortungsvoll und würdig Gottesdienste."

NRW-Innenminister Herbert Reul –Foto: Spernol

Die beiden großen Kirchen in Nordrhein-Westfalen haben die Forderung von Innenminister Herbert Reul (CDU) zurückgewiesen, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. „Wir lassen uns nicht in Mithaftung nehmen für das verantwortungslose und rechtswidrige Verhalten anderer“, sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf. „Wir halten uns an die vorgegebenen und die vereinbarten Regeln und feiern so verantwortungsvoll und würdig Gottesdienste.“

Reuls Forderung werde Kirchen nicht gerecht

Reuls Forderung werde dem verantwortungsbewussten Handeln der beiden großen Kirchen nicht gerecht, sagte der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Rüdiger Schuch, auf Anfrage. Er bezeichnete es als ärgerlich, wenn einzelne freikirchliche Gemeinden sich nicht an ihre Schutzkonzepte hielten „und somit die Religionsgemeinschaften insgesamt in Misskredit bringen“.

Nach einem mutmaßlichen Corona-Ausbruch in einer freikirchlichen Gemeinde hatte Reul die Religionsgemeinschaften aufgerufen, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. „Man muss sich immer fragen: Ist das jetzt in diesem Umfang wirklich nötig? Wir leben in einer Zeit, in der wir alle Einschränkungen hinnehmen müssen“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Die Verantwortlichen der Gemeinden sollten an das Allgemeinwohl denken. Der Politiker bezeichnete die Religionsfreiheit als hohes Gut. Wenn Präsenzgottesdienste stattfänden, dann gehe das nur mit einem Höchstmaß an Infektionsschutz.

Laut Schuch teilen die drei evangelischen Landeskirchen in NRW Reuls Auffassung, dass alles getan werden müsse, um die Pandemie zu bekämpfen. Sie leisteten ihren Beitrag und hätten umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, die mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium abgestimmt seien und immer wieder angepasst würden. Bisher sei es zu keinem nennenswerten Corona-Vorfall in einem evangelischen Gottesdienst gekommen. Dennoch verzichteten viele Gemeinden seit Monaten auf Präsenzgottesdienste. „Sie können sich vorstellen, wie sehr die Kirchengemeinden darunter leiden“, so der Beauftragte. Andere feierten verantwortungsvoll, meist in kleiner Gemeinschaft.

Zuständigkeit der Ordnungsbehörden

Hamers verwies auf die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden, wenn es zu Verstößen kommt. Zudem sei es jedem Gläubigen in Eigenverantwortung anheimgestellt, den Gottesdienst in Präsenz, im Internet oder im Rundfunk mitzufeiern. „Nach katholischem Verständnis lebt der Gottesdienst auch von der Mitfeier der Gläubigen und ist ein zentraler Ausdruck unserer Religionsausübung“, so Hamers. Diese sei im Grundgesetz geschützt.

In der Freien Christengemeinde Blankenheim (Kreis Euskirchen) soll ein Corona-Ausbruch durch einen Gottesdienst verursacht worden sein, an dem laut Kreis mindestens 300 Besucher teilgenommen haben. Dies habe 29 Infektionen zur Folge gehabt. Die NRW-Landesregierung hatte bisher betont, dass sie bei den Corona-Maßnahmen einen direkten Eingriff in die Religionsfreiheit vermeiden wolle und auf die Selbstverpflichtung der Kirchen und Religionsgemeinschaften setze. Für Präsenzgottesdienste gelten unter anderem eine reduzierte Teilnehmerzahl, eine Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot.