Künftig beteiligt sich auch das Erzbistum Köln am konfessionell-kooperativen Religionsunterricht mit katholischen und evangelischen Schülern.
Köln/Hannover – Künftig beteiligt sich auch das Erzbistum Köln am konfessionell-kooperativen Religionsunterricht mit katholischen und evangelischen Schülern. Dies habe der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gegenüber den Bischöfen der vier anderen katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen und dem evangelischen rheinischen Präses Thorsten Latzel erklärt, teilte das Erzbistum Köln am Montag mit. Für das Schuljahr 2023/24 könnten Schulen in der Erzdiözese erstmals Religionsunterricht in dieser Form beantragen.
Dabei erhalten Schüler beider Konfessionen in einer Gruppe Religionsunterricht, wenn aus Mangel an Teilnehmern ein eigener katholischer oder evangelischer Unterricht nicht zustande kommt. Nach Maßgabe der Kirchen dürfen die konfessionellen Grenzen aber nicht verwischt werden. Ein verpflichtender Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Fachlehrern soll gewährleisten, dass die Schüler beide konfessionellen Perspektiven kennenlernen.
Auf diese neue Form des Religionsunterrichts hatten sich die evangelischen Landeskirchen im Rheinland, in Westfalen und Lippe sowie die katholischen Bistümer Aachen, Essen, Münster und Paderborn bereits 2017 geeinigt. Das von Woelki geleitete Erzbistum Köln beteiligte sich zunächst nicht an dem Projekt, das Land und Kirchen im Schuljahr 2018/2019 starteten. In der Erzdiözese sei weiterhin mehr als jeder dritte Schüler katholisch, so dass kein Handlungsbedarf für alternative Modelle bestehe, hieß es damals zur Begründung.
Nun verweist Woelki auf „die Erfahrungen der ersten Schuljahre mit Konfessioneller Kooperation“. Sie hätten gezeigt, dass sowohl die religiöse Dialogfähigkeit als auch die Positionierung in der eigenen Konfession gefördert werden könnten. „Die weiteren Schritte im ökumenischen Dialog und die Erfahrungen in der Weiterentwicklung des konfessionellen Religionsunterrichts haben mich ermutigt, diesen Schritt für das Erzbistum Köln zu gehen und dabei gleichzeitig auch eigene Schwerpunkte setzen zu können“, so Woelki.
Unterdessen kamen die beiden großen Kirchen in Niedersachsen auf dem Weg zu einem gemeinsamen Religionsunterricht einen Schritt voran. Ein am Montag in Hannover veröffentlichtes Rechtsgutachten bewertet das Vorhaben als verfassungskonform.
Der bekenntnismäßige Schwerpunkt des Unterrichts liege in den gemeinsamen Glaubensüberzeugungen der beteiligten Kirchen, heißt es in der von dem Freiburger Rechtswissenschaftler Ralf Poscher verfassten Expertise. Damit genüge er dem Grundgesetz, nach dem der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt“ werden muss. Die organisatorischen, personellen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einführung des Unterrichts seien in Niedersachsen gegeben.
Katholische und evangelische Kirche hatten vor einem Jahr bekanntgegeben, einen „gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht“ in Niedersachsen einführen zu wollen. Es handelt sich ihren Angaben zufolge um ein bundesweit einmaliges Konzept, das über die bisherige Kooperation der beiden Kirchen beim Religionsunterricht hinausgeht. So ist etwa die Entwicklung eines gemeinsamen Lehrplans angedacht.