In Frankreich ist wohl unter dem Druck diverser Skandale ein landesweiter kirchlicher Strafgerichtshof eingerichtet worden.
Paris – In Frankreich ist am Montag ein landesweiter kirchlicher Strafgerichtshof eingerichtet worden. Die Französische Bischofskonferenz verlegt mit dem Tribunal Penal Canonique National (TPCN) die kirchenrechtliche Zuständigkeit von den einzelnen Diözesangerichten sowie den 15 nationalen Kirchenprovinzen auf eine nationale Ebene. Wohl unter dem Druck der diversen Skandale um sexuellen Missbrauch soll das 2021 beschlossene neue Gericht die kirchliche Strafjustiz vereinfachen und vereinheitlichen. Seine Arbeit soll es zum 1. Januar aufnehmen.
Der neue Gerichtshof ist grundsätzlich für alle kirchenrechtlichen Verstöße in Frankreich zuständig. Allerdings gibt es Ausnahmen: Mutmaßliche Sexualdelikte gegen Minderjährige sind von der obersten Glaubensbehörde im Vatikan zu verhandeln; ebenso kirchenrechtliche Beschwerden gegen Bischöfe. Allerdings kann der Vatikan Strafsachen an das französische Gericht zurückverweisen. Berufungsinstanz ist das vatikanische Appellationsgericht, die Römische Rota.
Einen nationalen kirchlichen Strafgerichtshof dieser Größe gibt bislang in der katholischen Weltkirche nicht, abgesehen von den kirchlich wesentlich kleineren Niederlanden. Für eine solche überdiözesane Einrichtung bedarf es zudem der Genehmigung durch den Heiligen Stuhl. In der Deutschen Bischofskonferenz wurden entsprechende Pläne für ein bundesweites katholisches Kirchengericht seit 2019 ausgearbeitet. Der Vorgang hängt allerdings im Genehmigungsverfahren.