Neues Kirchenvorstandsrecht tritt in NRW in Kraft
Mit Wirkung zum 1. November hat der nordrhein-westfälische Landtag die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen.
Mit Wirkung zum 1. November hat der nordrhein-westfälische Landtag die Aufhebung des preußischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) beschlossen.
Die nächste Wahl der Kirchenvorstände in den katholischen Pfarrgemeinden Nordrhein-Westfalens wird um ein Jahr verschoben.