Ruhr-Uni Bochum ernennt Burkhard Kämper zum Honorarprofessor

Der stellvertretende Leiter des Katholischen Büros NRW und langjährige Mitarbeiter des Bistums Essen, Rechtsanwalt Dr. Burkhard Kämper, ist von der Ruhr-Uni Bochumzum Honorarprofessorder juristischen Fakultät ernannt worden. Dies teilte das Bistum Essen am Dienstag mit.

Burkard Kämper (Foto: Nicole Cronauge | Bistum Essen)

An dieser Fakultät hält Kämper, ein bundesweit anerkannter Experte für Themen des Staatskirchenrechts, gemeinsam mit seinem evangelischen Kollegen Dr. Arno Schilbergseit zehn Jahren gemeinsame Vorlesungen. Für dieses gemeinsame Engagement sind Kämper und Schilberg nun auch gemeinsam zu Honorarprofessoren ernannt worden.

Vorlesung zum Religionsverfassungsrecht

Jeweils im Sommersemester steht an der Ruhr-Uni unter der Überschrift „Staat und Religion“ ihre Vorlesung zum Religionsverfassungsrecht auf dem Programm, während sie im Wintersemester evangelisches und katholisches Kirchenrecht thematisieren. Dank einer neuen Kooperation zwischen der juristischenund den beidentheologischen Fakultätender RUB können seit dem aktuellen Wintersemester nun auch Studierende der katholischen und evangelischen Theologie an den Veranstaltungen teilnehmen.

Diese Kooperation soll im kommenden April mit einer gemeinsamen Fachtagungder drei Fakultäten verstärkt werden, bei der es um die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrechtgeht.

Für „Essener Gespräche“ verantwortlich.

Kämper war mehr als 28 Jahre lang im Ruhrbistum tätig, bevor er vor wenigen Wochen vollständig in die Vertretung der NRW-Bistümer bei Landtag und Landesregierung wechselte. Bereits seit 2011 ist er als Justitiar und stellvertretender Leiter im Katholischen Büro tätig. Im Ruhrbistum war Kämper zuletzt noch für die „Essener Gespräche“ verantwortlich.

Zu dieser interdisziplinären und überkonfessionellen wissenschaftlichen Fachtagung lädt das Bistum seit mehr als 50 Jahren Hochschullehrer und wissenschaftlich tätige Praktiker aus Justiz und – staatlicher und kirchlicher – Verwaltung ein. Die Dokumentationsbände der Veranstaltungen finden in Rechtsprechung und Fachliteratur Beachtung und werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zitiert.