Die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft prüft nach einer Strafanzeige mehrerer Professoren sämtliche Missbrauchsverdachtsfälle aus den Bistümern Trier, Mainz, Köln und Limburg auf noch nicht angezeigte und noch verfolgbare Straftaten. Das sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer dem „Trierischen Volksfreund“ (Freitag). Dabei gehe es auch um Fälle, die nicht in der von den Bischöfen in Auftrag gegebenen Missbrauchsstudie erfasst seien, etwa von Mitarbeitern, die keine Kleriker sind. Ergebe sich dabei ein Anfangsverdacht, hätten die Generalvikariate bereits zugesichert, alle Akten einschließlich jener aus den Geheimarchiven zu übergeben.
Ende Oktober 2018 hatte eine Gruppe von Strafrechtsprofessoren um den Passauer Holm Putzke Anzeige gegen Unbekannt erstattet und sie bei Staatsanwaltschaften im Bezirk jedes Bistums eingereicht. Aus ihrer Sicht überschreiten die vorliegenden Anhaltspunkte für Missbrauchsfälle „bei weitem“ die Schwelle eines Anfangsverdachts. Nun müssen die Staatsanwaltschaften prüfen, ob es einen Anfangsverdacht für strafbare Handlungen gibt. Die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft will über die Anzeige spätestens Anfang Februar entscheiden.
Im Rahmen der Ende September von den deutschen Bischöfen vorgestellten Studie zum sexuellen Missbrauch wurden in den kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf bundesweit 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden.
kna