Gericht weist Beschwerde zurück
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute eine Beschwerde zurückgewiesen, mit welcher des Verein „Rettet St. Johann“ den Verkauf des Kirchengrundstücks gerichtlich verhindern wollte. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Antrag des Vereins abgelehnt,