Kirchen weisen Lieberknecht-Kritik mangelnder Seelsorge zurück

Die Kirchen in Ostdeutschland haben den Vorwurf von Thüringens früherer Ministerpräsidentin Christine LieberknechtChristine Lieberknecht (CDU) einer mangelnden Seelsorge in der Corona-Krise als pauschal und unberechtigt zurückgewiesen.

Bischof Feige (Foto: Bistum Magdeburg)

Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer, betonte am Dienstag, viele Seelsorger hätten mit Unterstützung der Landeskirche darauf gedrängt, in Einrichtungen untergebrachte Menschen zu besuchen. Auch habe die Kirchenleitung dazu aufgerufen, die Gotteshäuser für Besucher offen zu lassen.

„Vorrangiger Dienst“

Das Erzbistum Berlin hob hervor, Seelsorge und Begleitung unter anderem sterbender Menschen habe es unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter gegeben. Dies sei auch in vielfältigen neuen Formen wie dem Ökumenischen Seelsorge-Telefon erfolgt. Das Bistum Magdeburg verwies auf die Anordnung von Bischof Gerhard Feige, dass die Seelsorge an kranken, einsamen und sterbenden Menschen auch in der Pandemie „ein vorrangiger Dienst“ bleibe, wo immer dies möglich sei.

Das Bistum Erfurt erklärte, auch seine Kirchen seien „zu Einkehr und Gebet geöffnet“. In der Krise sei es aber „unverzichtbar abzuwägen, was wir als Mitmenschen für den Schutz vor dem Virus tun müssen und wie wir als Kirche unseren Aufgaben in Seelsorge, Liturgie und Caritas gerecht werden“.

Lieberknecht vermisst Beistand

In einem Interview der „Welt“ (Montag) hatte LieberknechtLieberknecht kritisiert, die Kirchen hätten „hunderttausende Menschen allein gelassen, Kranke, Einsame, Alte, Sterbende“. In einem Interview des Kölner domradio (Dienstag) bekräftigte sie ihre Vorwürfe. Sie stelle „die unglaublich aktiv tätigen Seelsorger, die Gemeindeglieder an der Basis“ nicht in Abrede, räumte die ehemalige evangelische Pfarrerin gegenüber dem Sender ein. „Aber genau die hätten sich mehr Beistand beziehungsweise ein klares Wort der Kirchen gewünscht.“

Lieberknecht hob hervor, es gebe Situationen, in denen man gerade ältere Menschen, die im Sterben liegen, die schwer krank sind, nicht mehr durch Telefonate oder Briefe erreichen könne. Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz hätten die Kirchen die Möglichkeit, dass in einer Ausnahmesituation der Zugang von Seelsorgern zu Schwerstkranken, zu Sterbenden, zu Menschen in Quarantäne ermöglicht werden müsse. Gemeindepfarrer hätten sich diesen Zugang auch vor Gerichten erkämpft. „Dazu hätte ich mir doch ein Wort der Kirchen gewünscht“, so die CDU-Politikerin.

Lieberknecht: Argument der Infektionsgefahr berechtigt

Sie räumte ein, das Argument einer Infektionsgefahr durch Seelsorger sei berechtigt. Es hätte aber die Möglichkeit gegeben, sich testen zu lassen, wie es bei Pflegern und bei Ärzten der Fall sei. Auch andere Verhaltensregeln wie das Tragen von Schutzkleidung seien einzuhalten gewesen. Lieberknecht warf den Kirchen überdies vor, dass sie ihre Gotteshäuser wegen der Pandemie „sehr schnell geschlossen“ hätten. „Denn dort hätte man den Raum gehabt, hätte man die Stille gehabt, die viele gerade auch zum Innehalten in dieser Corona-Zeit gesucht haben.“

kna