Bischöfe einigen sich auf Zahlungen an Missbrauchsopfer

Die katholischen deutschen Bischöfe haben sich auf ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leides von Missbrauchsopfern in der Kirche verständigt. Es soll am 1. Januar starten, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Donnerstag in Fulda mitteilte.

Georg Bätzing (Foto: Bistum Limburg)

Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich laut Bätzing ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.

Unabhängiges Entscheidungsgremium

Der Limburger Bischof betonte, ein unabhängiges Entscheidungsgremium werde die Höhe der Zahlung individuell festlegen. Ihm sollen sieben Frauen und Männer aus den Bereichen Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik angehören. Die Mitglieder dürfen in keinem Anstellungsverhältnis zu einer kirchlichen Einrichtung stehen.

Bätzing erläuterte weiter, das Entscheidungsgremium werde auch die Auszahlung der Summen anweisen, um das Verfahren zu beschleunigen. Die Mitglieder des Gremiums werden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nichtkirchliche Vertreter angehören. So soll eine Unabhängigkeit sichergestellt werden. Eine Beteiligung der Betroffenen werde gewährleistet, so der Limburger Bischof.

Einheitlicher Leistungsrahmen

Er betonte zugleich, damit solle für alle 27 Diözesen ein einheitlicher Leistungsrahmen gewährleistet werden. Lösungen, die in den vergangenen Jahren bereits gefunden worden seien und zu einer Befriedung zwischen Betroffenen und Diözesen geführt hätten, sollten aber fortbestehen.

Mit Blick auf Missbrauchsfälle in den Orden betonte Bätzing, manche Orden benötigten finanzielle Unterstützung durch die Bistümer. „Die Vollversammlung hat den Willen zur Einführung einer solchen solidarischen Komponente zugunsten der Orden bekräftigt. Wir werden nun mit einem konkreten Modell auf die Ordensgemeinschaften zugehen.“

Summen bis zu 400.000 Euro stehen im Raum

Bislang erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte unabhängige Arbeitsgruppe hatte zwischenzeitlich Summen bis zu 400.000 Euro vorgeschlagen.

Bätzing teilte weiter mit, dass auch der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz seine Arbeit aufnehmen kann. Er solle sich im November konstituieren. Ein Auswahlgremium aus mehrheitlich nichtkirchlichen Mitgliedern habe sich auf zwölf Personen verständigt, die zukünftig gezielt die Interessen der Betroffenen in die Arbeit der Bischofskonferenz einbringen können.

Kritik der Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“

Der Sprecher der Opfer-Initiative „Eckiger Tisch“, Mathias Katsch, kritisierte in Fulda, dass Opfer-Vertreter in die neuen Überlegungen nicht einbezogen worden seien. Die Anwendung der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle bezeichnete er als nicht angemessen.

Bätzing: Bei Aufarbeitung von Missbrauch auch Namen nennen

Bätzing, hat sich persönlich dafür ausgesprochen, bei der Aufarbeitung von Missbrauch in der Kirche auch die Namen von Verantwortlichen zu nennen. Jedes Bistum müsse dies für sich entscheiden, aber er könne aus eigener Erfahrung im Bistum Limburg sagen, dass dadurch ein „reinigender Prozess“ ermöglicht werde, sagte er. Allerdings müssten bestimmte juristische Standards und Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

Bätzing reagierte damit auf Fragen zum Umgang mit dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße. Dieser hatte am Donnerstag in der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ Vorwürfe zurückgewiesen, er habe in seiner früheren Tätigkeit als Personalchef im Erzbistum Köln Fälle von sexuellem Missbrauch vertuscht: „Ich persönlich nehme für mich in Anspruch, dass ich meine Verantwortung wahrgenommen und nicht vertuscht habe.“