Freiburg/ Aachen – Weltweit fordern heute 233 Bischöfe aus 43 Ländern in einer gemeinsamen Erklärung Gesetze ein, die Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und der Umwelt verpflichten. Das meldet das Hilfswerk Misereor. Seit der ersten Veröffentlichung im Juli hat sich damit Zahl der unterzeichnenden Bischöfe mehr als verdoppelt.
Zu den Unterzeichnern gehören 14 deutsche Bischöfe, darunter der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing, Kardinal Reinhard Marx sowie der Freiburger Erzbischof Stephan Burger. Burger sieht die Notwendigkeit für ein deutsches Lieferkettengesetz und hofft auf eine rasche Einigung: „Das Lieferkettengesetz muss Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen wirksam vorbeugen und möglichen Betroffenen den Zugang zu deutschen Zivilgerichten erleichtern.“
Papst fordert, Gesetzgebung zu stärken
Zum Weltgebetstag hatte Papst Franziskus am 1. September erklärt: „Es ist notwendig, die nationale und internationale Gesetzgebung zu stärken, so dass sie die Aktivitäten der Konzerne, die den Abbau von Bodenschätzen betreiben, reguliert und es den Geschädigten ermöglicht, den Rechtsweg zuverlässig zu beschreiten.“ In ihrer gemeinsamen Erklärung unterstützen die 233 Bischöfe Lieferkettengesetze sowohl auf nationaler Ebene, auf EU-Ebene als auch im Rahmen der Vereinten Nationen, wo im Oktober eine Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats über ein Völkerrechtsabkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten verhandeln wird.
Bereits im Juli hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel für ein deutsches Lieferkettengesetz und für eine EU-Regulierung ausgesprochen und die Bundesminister Hubertus Heil, Gerd Müller und Peter Altmaier mit der Erarbeitung von entsprechenden Eckpunkten beauftragt. Eine Einigung steht jedoch immer noch aus.
Warnung vor einer Verwässerung des Lieferkettengesetzes
Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor, warnte vor einer Verwässerung des Lieferkettengesetzes: „Ein Gesetz, das menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auf die 280 größten Unternehmen sowie auf das erste Glied der Lieferkette beschränkt und keine Haftungsregelung enthält, wäre kein Fortschritt, sondern ein gravierender Rückschritt gegenüber dem bisherigen Status quo.“ Zugleich widersprach er der These, dass ein Lieferkettengesetz entwicklungsfeindlich sei. „Investitionen fördern nur dann Entwicklung, wenn sie die Menschenrechte und die Umwelt respektieren.“