Für den Bonner katholischen Kirchenrechtler Norbert Lüdecke bedeutet die Zulassung von Frauen zu den liturgischen Diensten einer Lektorin, Kommunionhelferin oder Messdienerin durch Papst Franziskus noch keine Gleichberechtigung in der Kirche.
Bonn – Für den Bonner katholischen Kirchenrechtler Norbert Lüdecke bedeutet die Zulassung von Frauen zu den liturgischen Diensten einer Lektorin, Kommunionhelferin oder Messdienerin durch Papst Franziskus noch keine Gleichberechtigung in der Kirche. Gegenüber dem Internetportal katholisch.de betonte er am Mittwoch, dass man davon auch nach der jüngsten Änderung des Kirchenrechts nicht reden sollte.
Lüdecke wies darauf hin, dass neben der Weihe weitere geschlechtsspezifischen Unterschiede im Kirchenrecht zu finden seien, unter anderem die Kirchenzugehörigkeit von Kindern mit Eltern aus verschiedenen Rituskirchen, die Ehemündigkeit und das Ehehindernis des „Frauenraubs“. Zudem gebe es weiterhin unterschiedliche Normen für Frauen- und Männerklöster und kein männliches Pendant für eine Jungfrauenweihe.
Keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen in der Kirche?
Im Interview mit katholisch.de hatte die Münsteraner Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers zuvor die Änderung des Kirchenrechts begrüßt und als wichtiges Signal dafür bezeichnet, dass es in der Kirche mit Ausnahme der Weihe keine rechtlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen mehr gebe.
Lüdecke betonte dagegen, dass im Kirchenrecht anders als in der staatlichen Rechtsordnung die gleiche Würde von Männern und Frauen von der Frage gleicher Rechte entkoppelt sei. Männer und Frauen seien in der Kirche gleichwertig, aber nicht gleichberechtigt. Nach wie vor basiere die Rechtsordnung der Kirche auf einer Geschlechterhierarchie. Daher gebe es auch kein Recht auf eine Gleichbehandlung. Auch nach der jüngsten Gesetzesänderung steht es den Bischofskonferenzen frei, ob sie die nun eröffnete Möglichkeit nutzen, Frauen dauerhaft mit den Diensten des sogenannten Akolythats und des Lektorats zu betrauen. Bisher werden im deutschsprachigen Raum nur Seminaristen formell mit diesen Ämtern betraut, während allen anderen Männer wie Frauen ohne dauerhafte Beauftragung Dienste in der Liturgie übernehmen.
Papst ändert Kirchenrecht
Papst Franziskus hatte am Montag verfügt, dass das Kirchenrecht in Kanon 230 Paragraph 1 geändert wird. Zuvor wurde dort geregelt, dass „männliche Laien […] für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden“ können. In der neuen Fassung wurde die Einschränkung auf männliche Laien gestrichen.
Lektoren sind die für die Schriftlesungen im Gottesdienst zuständig, wobei die Lesung des Evangeliums dem Priester oder Diakon vorbehalten ist. Akolythen übernehmen weitere liturgische Dienste bei der Gabenbereitung und Kommunionspendung.