Geldleistungen nach Missbrauch: Bischöfe und Betroffene uneins

Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben einige Verbesserungen beim Verfahren zur Anerkennung des Leids von Opfern sexualisierter Gewalt zugesagt.
Geld

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Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben einige Verbesserungen beim Verfahren zur Anerkennung des Leids von Opfern sexualisierter Gewalt zugesagt. Grundsätzlich wollen sie aber am bestehenden System festhalten, beschloss der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am Dienstag in Würzburg. Die finanziellen Leistungen sollen nicht aufgestockt werden. Damit wird einem zentralen Kritikpunkt der Betroffenen nicht entsprochen, wie aus in der in Bonn veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht. Der Sprecher des Betroffenenbeirates der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, äußerte in einer ersten Reaktion „Unverständnis und Empörung“ über die Entscheidung.

„Die Gespräche waren konstruktiv und in wichtigen Punkten konnte Übereinkunft zur Verbesserung des Verfahrens erreicht werden. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Positionen zur Höhe der Leistungen nicht vereinbar sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Bischöfe.

Zuvor hatten sich Vertreter der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), des Betroffenenbeirats bei der Bischofskonferenz, der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) und der Bischofskonferenz zweimal zu Gesprächen getroffen.

Als konkrete Verbesserungen des Verfahrens nannte die Bischofskonferenz, dass Betroffene künftig gegen die Leistungshöhe Widerspruch einlegen können. Auch stocken die Bischöfe die Geschäftsstelle und die Kommission für Anerkennungsleistungen personell auf. Somit könne eine dritte Kammer als Gremium eingerichtet werden, in der Anträge zur Leistungshöhe entschieden werden. Das bedeute eine weitere Verkürzung der Bearbeitungsdauer, heißt es.

Zur Höhe der Anerkennungsleistungen heißt es, dass sich die Leistungen an die Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte anlehnen. „Dabei wurde bewusst entschieden, dass sich die Leistungen am oberen Bereich der Schmerzensgeldtabellen orientieren und in besonderen Fällen auch deutlich darüber hinausgehen können“, so die Bischöfe. Bei der Festsetzung der Höhe der Geldzahlungen würden auch Kriterien wie das institutionelle Versagen oder der besondere kirchliche Zusammenhang berücksichtigt. Die Bischöfe betonen, dass es sich um ein einheitliches bundesweites Verfahren für die (Erz-)Bistümer und Orden handele, „so dass alle Antragsteller das gleiche Verfahren durchlaufen und vergleichbare Leistungen erhalten“.

Im September 2020 hatten die Bischöfe das System der „Anerkennungsleistungen“ für Betroffene sexualisierter Gewalt grundsätzlich reformiert. Wer als Kind und Jugendlicher Missbrauch durch Kirchenmitarbeiter erlebt hat, soll seit Januar 2021 je nach Schwere des Falls ein bei Gerichtsverfahren übliches Schmerzensgeld von bis zu 50.000 Euro erhalten. Zugleich wurde die Unabhängige Kommission (UKA) aus Juristen, Pädagogen, Medizinern und Psychologen gegründet, die die Höhe der Anerkennungsleistungen individuell festlegt. Vorsitzende ist die ehemalige Richterin Margarete Reske.

In den vergangenen Monaten hatte der Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz gefordert, das Verfahren noch einmal zu reformieren. Es führe zu zahlreichen Retraumatisierungen bis hin zu Krankenhausaufenthalten, gehe zu langsam und sei intransparent und ungerecht. Viele Bescheide fielen „für die Beteiligten unverständlich und unangemessen gering“ aus. Ende Juni räumte die Kommission ein, dass von 1.136 eingegangenen Anträgen gerade einmal 142 bearbeitet waren. Daraufhin wurden das Personal der Kommission erstmals aufgestockt, die Arbeitsformen beschleunigt und die Tagungsintervalle verkürzt.