Knobloch begrüßt Urteil zu Verdachtsfalleinstufung der AfD

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf, ist aus Sicht der früheren Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, „eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land“.
München/Köln – Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf, ist aus Sicht der früheren Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, "eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land". "Es ist ein Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat und ein klares Zeichen, dass die Demokratie den Umtrieben ihrer Gegner nicht tatenlos zusehen muss", sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern am Dienstagabend.

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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf, ist aus Sicht der früheren Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, „eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land“. „Es ist ein Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat und ein klares Zeichen, dass die Demokratie den Umtrieben ihrer Gegner nicht tatenlos zusehen muss“, sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern am Dienstagabend.

Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz sei auch deshalb ein richtiger Schritt, „damit in Deutschland alle Menschen sicher und ohne Angst leben können“, so Knobloch weiter. „Wenn eine Partei Anleihen beim Nationalsozialismus nimmt und sich offen mit Feinden der Demokratie im In- und Ausland gemein macht, dann müssen die rechtsstaatlichen Institutionen sie genau im Auge behalten können.“

Letztlich sieht Knobloch aber auch die Deutschen selbst in der Pflicht: „Ich hoffe, dass nun endlich auch den Wählern der AfD bewusst wird, wen sie da in die Parlamente geschickt haben. Wer die AfD wählt, der wählt keinen ‚Protest‘ – er unterstützt eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei.“

Auch das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil. Damit sei „der AfD und ihren biederen Verstellungsversuchen eine schallende Ohrfeige verpasst“ worden, erklärte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. „Die AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie nicht widerlegen konnte, eine durch und durch rechtsextreme Partei zu sein, die die Demokratie permanent zu destabilisieren versucht.“

Am Dienstag hatte das Kölner Verwaltungsgericht eine Klage der AfD gegen deren Beobachtung als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, so die Begründung der Richter. Hingegen entschied das Gericht teilweise zu Gunsten des formell aufgelösten völkischen „Flügels“ der Partei: Dieser dürfe nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ bezeichnet werden.

kna