Die Vorsitzende der unabhängigen Aufarbeitungskommission des Erzbistums München und Freising, Michaela Huber, hat dem Erzbistum ein gutes Zwischenzeugnis ausgestellt.
München – Die Vorsitzende der unabhängigen Aufarbeitungskommission des Erzbistums München und Freising, Michaela Huber, hat dem Erzbistum ein gutes Zwischenzeugnis ausgestellt. Dessen Aufarbeitungspolitik sei „sehr, sehr gut“, sagte Huber dem „Münchner Merkur“ (Montag). Bisher seien auch alle Empfehlungen ihres Gremiums übernommen worden. „Das ist nicht in jeder Diözese so.“
Verbesserungsbedarf sieht Huber in der Zusammenarbeit mit Missbrauchsbetroffenen. Vor allem Kardinal Reinhard Marx „muss mehr in Kontakt treten mit den Betroffenen“. Diese müssten „auch in Zukunft weiter informiert und begleitet werden von der Diözese“. Für die kommenden Monate kündigte Huber einen „Tag der Begegnung“ an. Dabei sollten Kirchenverantwortliche anhören, was Betroffenen „auf der Seele liegt“. Ziel sei auch „die Erhellung des Dunkelfelds“. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt hätten sich in München „bisher überraschend wenige Betroffene gemeldet“.
Als ein allgemeines Defizit bezeichnete die Münchner Kommissionsvorsitzende die uneinheitliche Arbeitsweise diözesaner Ansprechpersonen in Deutschland. „Die einen verstehen sich als Ombudsstelle, die anderen beraten und informieren, aber begleiten nicht.“ Es gebe weder ein genau definiertes Arbeitsprofil noch eine festgelegte Qualifikation. Problematisch werde dies bei der Weiterleitung von Anträgen auf Anerkennungsleistungen an die dafür zuständige Kommission auf Bundesebene.
Angesichts der unterschiedlichen Arbeitsweisen seien die unterschiedlichen Ergebnisse nicht verwunderlich, sagte Huber: „Ein Prozent der Opfer hat 50.000 Euro und mehr bekommen, ein Drittel weniger als 10.000 Euro. Das ist ein großes Thema für uns: Die Stellen müssen vergleichbar gemacht werden. Das läuft bislang nicht.“
Intensiv beschäftigt sich die Münchner Kommission nach den Worten ihrer Vorsitzenden mit dem kirchlichen Umgang mit bekannten, noch lebenden Missbrauchstätern. Hier müssten schärfere Sanktionen geprüft werden, etwa durch eine Aufhebung der Verjährungsfrist. Ausdrücklich nannte Huber in diesem Zusammenhang den Wiederholungstäter Pfarrer H., dem das Münchner Missbrauchsgutachten einen Sonderband gewidmet hatte.