Richter erlaubt Todeskandidat religiöse Begleitung

Ein Todeskandidat in Texas hat laut einem US-Bundesrichter Recht auf religiöse Begleitung bei seiner Hinrichtung.

Richter erlaubt Todeskandidat religiöse Begleitung

Das Kapitol in Washington. (Symbolbild von Phillip Roulain auf Pixabay)

Ein Todeskandidat in Texas hat laut einem US-Bundesrichter Recht auf religiöse Begleitung bei seiner Hinrichtung. Das texanische Justizministerium müsse dem verurteilten Mörder Ramiro Gonzalez all seine religiösen Wünsche erfüllen, urteilte Richter Charles Eskridge (Donnerstag Ortszeit) in Houston.

Der 39-jährige Gonzalez hatte in einer Zivilklage gefordert, dass seine geistliche Begleiterin mit in die Todeskammer gelassen wird, laut mit ihm betet und seine Hand halten darf. Letzteres verweigerten die Behörden Gonzalez aus Sicherheitsgründen, da seine Begleiterin dabei zu nahe an der tödlichen Infusion stehe. Die Berührung durch Gott sei laut der Bibel heilig, hatte Gonzalez den Gerichtsakten zufolge argumentiert; „selbst die Aussätzigen wurden von Gott berührt“.

In Texas wurden 2021 mehrere Hinrichtungen verschoben, weil der Bundesstaat abgelehnt hatte, geistliche Begleitung in der Todeskammer zuzulassen. Im März legte das oberste US-Gericht allen Bundesstaaten auf, geistliche Begleitung während der Hinrichtung zu erlauben. Das schließe auch lautes Beten und Handauflegen ein, urteilte der Supreme Court. – Die Hinrichtung von Gonzalez ist für Mittwoch (13. Juli) angesetzt.

kna