Der wegen Untreue verurteilte Aachener Weihbischof Johannes Bündgens (66) erhält kein Erbe aus dem Nachlass einer dementen Bekannten.
Kerpen – Der wegen Untreue verurteilte Aachener Weihbischof Johannes Bündgens (66) erhält kein Erbe aus dem Nachlass einer dementen Bekannten. Das Nachlassverfahren sei beendet und Bündgens habe keinen Erbschein erhalten, bestätigte der Direktor des Amtsgerichts Kerpen, Arndt Lorenz, auf Anfrage der Nachrichten-Agentur (KNA) einen Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger.
Im Oktober war ein Strafbefehl des Amtsgerichts gegen Bündgens rechtskräftig geworden. Weil er 128.000 Euro von der dementen Bekannten veruntreut hatte, erhielt er eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Zudem wurde dem Geistlichen eine Geldbuße von 5.000 Euro auferlegt.
In einem zweiten Verfahren gegen Bündgens vor dem Amtsgericht Kerpen wurde geklärt, ob der Weihbischof der rechtmäßige Erbe der Seniorin ist. Die drei Beteiligten hätten sich nun außergerichtlich geeinigt, so Lorenz.
In der Folge des Strafbefehls hatte der Aachener Bischof Helmut Dieser Bündgens aufgefordert, seinen Rücktritt anzubieten. Diesen nahm Papst Franziskus im vergangenen Monat an.
Die ältere und mittlerweile verstorbene Frau aus Kerpen hatte Bündgens eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Sie war wohl nicht mehr geschäftsfähig, als er ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen. Bündgens argumentierte, er habe der Frau als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Laut Gericht hat er die 128.000 Euro mittlerweile zurückgezahlt.
Seit Bekanntwerden des Vorwurfs Ende 2019 hatte Bündgens seine bischöflichen Ämter ruhen lassen und die Öffentlichkeit gemieden. 2006 war er zum Weihbischof ernannt worden. Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung eines Bistums. Er übernimmt bestimmte Aufgaben, darunter vor allem Firmungen.
kna