Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) darf nach Auffassung eines Gerichts weiter als extremistische bezeichnet werden.
Hamburg – Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) darf nach Auffassung eines Gerichts weiter als extremistische bezeichnet werden. Die Einordnung des Vereins als islamistische Organisation im Verfassungsschutzbericht 2019 sei rechtmäßig, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am Freitag mit. Lediglich einige Aussagen über das IZH in dem Bericht dürften nicht weiter verbreitet werden. Damit ist die schiitische Gruppierung mit ihrer Klage gegen das Landesamt für Verfassungsschutz in einem wesentlichen Punkt gescheitert. Allerdings kann sie noch Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Das IZH hatte bereits vor über zwei Jahren gegen seine Einstufung als islamistische Organisation in den Verfassungsschutzberichten für 2018 und 2019 geklagt. Zudem wollte es jeweils acht Einzelaussagen in den Berichten, in denen es auch um die Nähe des Vereins zum Iran geht, verbieten lassen. Im April und Mai hatte es zwei mündliche Verhandlungen gegeben.
Die Aussagen der Verfassungsschützer, dass der IZH-Leiter ein versiert geschulter Vertreter des iranischen Regimes sei und dass der Verein nach einem „Export der islamischen Revolution“ strebe, sind nach Auffassung des Gerichts richtig. Nicht weiterverbreitet werden dürfen hingegen bestimmte Aspekte des Lebenslaufs des Leiters und die Aussage, das IZH stelle finanzielle Mittel für die Verbreitung der iranischen Revolutionsidee bereit.
Die Klage gegen die Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2018 hatten beide Seiten in der Verhandlung für erledigt erklärt. Grund ist, dass dieser Bericht vom Verfassungsschutz inzwischen nicht mehr veröffentlicht wird. Die schriftliche Urteilsbegründung will das Gericht auf seiner Internetseite veröffentlichen, sobald sie vorliegt.
Das IZH ist Betreiber der Imam Ali Moschee an der Hamburger Außenalster, der sogenannten Blauen Moschee. Der Trägerverein wurde 1953 von iranischen Auswanderern gegründet. Inzwischen ist er Anlaufstelle für schiitische Muslime verschiedener Nationen. Der Verein wird seit mehr als 30 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.
Nach Aufkommen der Proteste im Iran im vergangenen Jahr hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des IZH zu prüfen. Die Gerichtsentscheidung könnte Einfluss auf diese Prüfung haben.