Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in 2.696 Fällen ärztliche Behandlungsfehler festgestellt.
Berlin – Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr in 2.696 Fällen ärztliche Behandlungsfehler festgestellt, die zu gesundheitlichen Schäden führten. In 84 Fällen endeten diese Fehler tödlich. Das geht aus der am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Statistik des Medizinischen Dienstes der Kassen hervor.
2022 hat der Medizinische Dienst bundesweit 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Frage „Liegt ein Behandlungsfehler vor, und hat die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten?“ bejahten die Gutachter in jedem vierten Fall (24,7 Prozent) – in 3.221 Fällen. In jedem fünften Fall (20,6 Prozent) stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler Ursache des Schadens war. Dies traf bei 2.696 Fällen zu. Diese Zahlen bewegen sich auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren.
Die Gesamtzahl der ärztlichen Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen liegt seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau bei etwa 14.000 Fällen pro Jahr bundesweit. Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit bei medizinischen Behandlungen können aus den Zahlen nicht gezogen werden, da es keine zentrale Erfassung gibt. So gibt es neben Beschwerdemöglichkeiten bei den Krankenkassen auch bei der Ärzteschaft Beschwerdestellen, zudem wenden sich manche Patienten direkt an Anwälte und Gerichte und viele Fälle dürften nicht bemerkt oder nicht gemeldet werden.
In der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel geschah in Arztpraxen (4.208 Fälle). „Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe. Da diese häufig im Krankenhaus erfolgen, werden sie dem stationären Sektor zugeordnet“, erläutert Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.
30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.599 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133 Fälle). Ebenfalls knapp 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.006 Fälle) und über 6 Prozent auf die Pflege (834 Fälle).