Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt.
Berlin – Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Das teilten die stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktionen am Freitag in Berlin mit. Bund und Länder hatten sich im November 2023 darauf verständigt, eine Bezahlkarte einzuführen, die Asylbewerber statt Bargeld erhalten sollen. Das Bundeskabinett hatte eine entsprechende Gesetzesänderung im März beschlossen.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, erklärte dazu, nun sei ein gemeinsamer, rechtssicherer Rahmen geschaffen worden. Dieser sichere, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden könnten – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland seien jedoch nicht möglich.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch, betonte, es sei gesetzlich klar verankert worden, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert sei. Gerade Kinder, die dauerhaft in Deutschland lebten, müssten die Möglichkeit haben, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Der Fraktionsvize der FDP, Lukas Köhler, sagte, mit der Einigung hätten die Länder die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen könnten.