Kirchenaustritt als Kündigungsgrund – EuGH muss erneut prüfen
Der EuGH muss sich mit der Frage befassen, ob die katholische Kirche Mitarbeitern kündigen darf, weil sie aus der Kirche ausgetreten sind.
Der EuGH muss sich mit der Frage befassen, ob die katholische Kirche Mitarbeitern kündigen darf, weil sie aus der Kirche ausgetreten sind.