Vergleichsvorschlag im Schmerzensgeld-Prozess
Im Schmerzensgeld-Prozess eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln steht ein Vergleich im Raum.
Im Schmerzensgeld-Prozess eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln steht ein Vergleich im Raum.
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat entschieden, im Fall einer Schadenersatzklage die Einrede der Verjährung nicht zu erheben.
Nach der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln sieht sich die katholische Kirche offenbar in der Zwickmühle.
Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln wird am 15. November vor dem Landgericht Köln verhandelt. Köln – Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das…