Holocaust-Leugner Williamson scheitert in Straßburg

Der britische Holocaust-Leugner und illegal geweihte Traditionalistenbischof Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag seine Klage gegen Deutschland ab. Williamson sah sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt, weil ihn deutsche Gerichte wegen Volksverhetzung verurteilt hatten, nachdem er in einem Fernsehinterview Ende 2008 den Holocaust verharmlost und die Existenz von Gaskammern in NS-Vernichtungslagern geleugnet hatte.

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Zudem argumentierte der 78-Jährige, das in Deutschland geführte Interview mit einem schwedischen Sender sei nie für ein deutsches Publikum gedacht gewesen. Und anders als in Deutschland sei eine Relativierung des Holocaust in Schweden nicht strafbar.Die Straßburger Richter wiesen diese Sichtweise zurück. Dem damaligen Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft sei bewusst gewesen, dass seine Aussagen in Deutschland strafbar sind. Beim Interview habe er sich zudem nicht gegen eine Veröffentlichung in Deutschland gewandt.

Schließlich betonte der EGMR, der frühere Bischof der Traditionalistenbruderschaft Pius X. habe sich nie von seinen Aussagen distanziert, die die Würde der Holocaust-Opfer verletzten. Insofern sei die von deutschen Gerichten verhängte Geldstrafe wegen Volksverhetzung zulässig und „in einer demokratischen Gesellschaft“ nötig, so der Straßburger Gerichtshof. Das Interview war Ende 2008 in einem Priesterseminar in Bayern geführt worden. Gesendet wurde es dann in Schweden im Januar 2009.

Exkommuniziert

Ein Gericht in Regensburg verurteilte Williamson 2010 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe. Weil er sich immer mehr gegen den Kurs und die Leitung der Piusbruderschaft auflehnte, wurde er 2012 wegen Ungehorsams ausgeschlossen. Der in England lebende Williamson gründete eine neue „Priestergemeinschaft Marcel Lefebvre“, auch „SSPX Resistance“ genannt, mit Dissidenten der Piusbrüder. Im März 2015 weihte er unerlaubt zwei Bischöfe. Damit zog er sich erneut die Tatstrafe der Exkommunikation zu.

kna