Mertes: Aufarbeitung von Missbrauch nicht an Staat delegieren

Der Jesuit Klaus Mertes hält die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche für noch lange nicht abgeschlossen. Es reiche nicht aus, das Problem „faktisch an die Staatsanwaltschaft zu delegieren“, sagte er am Dienstagabend in der Berliner Katholischen Akademie. Solche Bestrebungen seien „ein Teil der Vermeidung der Aufarbeitung“.

Der Jesuit bekräftigte seine Forderung nach Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Kirche. Auch forderte er, dass Bischöfe, die Missbrauchstaten vertuscht haben, zurücktreten. Mertes ist Direktor des Jesuitengymnasiums Sankt Blasien im Schwarzwald. Als damaliger Leiter des Berliner Canisius-Kollegs machte er 2010 Fälle von Missbrauch an der Schule öffentlich und setzte damit die Debatte in Gang.

Mertes erklärte, staatliche Gerichte könnten Missbrauch nur sehr begrenzt sühnen. Die meisten Opfer seien durch ihre Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft „extrem enttäuscht“. Er verstehe deren Ungeduld und leide zugleich an der „Ohnmacht“, die er mit Blick auf den Stand der Aufarbeitung selbst erlebe, räumte der Jesuit ein. Zugleich warnte er vor panikartigen Reaktionen. So habe die katholische Kirche in Deutschland nach Bekanntwerden der Missbrauchsverbrechen ab 2010 die grundsätzlich erforderlichen Präventionsmaßnahmen in den Vordergrund gestellt, ohne zuerst die systemischen Ursachen von Missbrauch wie die kirchlichen Machtverhältnisse anzugehen.

Der Jesuit räumte ein, dass auch der bisherige sprachliche Umgang mit Missbrauch problematisch sei. So führten traditionelle Formulierungen, etwa dass die Kirche vom Schmutz des Missbrauchs gereinigt werden müsse, ins Abseits und schüfen nur eine „Illusion der Klarheit“. Stattdessen müssten die Strukturen aufgedeckt werden, die Missbrauch erleichterten.

Auch die Religionswissenschaftlerin Katharina von Kellenbach wandte sich gegen Vorstellungen, die Missbrauchsproblematik könne einfach entsorgt werden. Sie verschwinde wie Müll nicht einfach aus der Welt, sondern müsse geklärt werden.

Wie Mertens warnte auch von Kellenbach aber vor einer Verpflichtung, bekannt gewordene Fälle von Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Dies führe dazu, dass manche Opfer die Taten nicht aufdeckten. Eine Bestrafung der Täter und derer, die Taten vertuschen, sei aber unverzichtbar – auch als Signal an die Gesellschaft, dass Missbrauch ein Verbrechen sei.