Regensburg – Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat die offizielle Haltung der Kirchen zum staatlichen Verbot gottesdienstlicher Versammlungen verteidigt. Er habe nichts dagegen, die Einschränkungen der Religionsausübung juristisch prüfen zu lassen, sagte er am Montag mit Blick auf mehrere anhängige Eilverfahren vor deutschen Gerichten. „Ich frage aber auch zurück: Wollten wir es als Christen wirklich verantworten, dass durch einen als tapferer Widerstand getarnter ziviler Ungehorsam die Ausbreitung des Coronavirus beschleunigt wird?“
Die staatlichen Maßnahmen seien „nur aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation gerechtfertigt“, betonte Voderholzer. „Aber es ist ein Gebot der Vernunft und der christlichen Nächstenliebe, sich diesen Beschränkungen zu fügen, so schwer es uns allen fällt.“ Der Bischof kritisierte in diesem Zusammenhang die medienwirksame Wiederaufnahme des gemeinsamen Trainingsbetriebs in den Klubs der Fußball-Bundesliga. Dies sei unter den gegebenen Bedingungen ein „sehr problematisches Signal“.
Mit Nachdruck wandte sich Voderholzer gegen die Kritik einiger Theologen an Gottesdiensten, die Priester stellvertretend für die Gläubigen nicht-öffentlich feierten. Diese als „Geistermessen“ abzuqualifizieren, sei nicht in Ordnung. Der Gipfel seien allerdings Forderungen nach einem „kultischen Gedächtnismahl ohne Geweihte“, also Messen ohne Priester. Dies wäre, so der Bischof, nicht einfach nur „Neuland“, sondern „ein Bruch mit dem Glauben der Kirche und somit häretisch“.
Der Bischof erklärte, aus vielen Telefonaten und E-Mail-Kontakten wisse er, dass „die weit überwiegende Mehrheit der Priester und auch der Gläubigen sich von den extremen Positionen der einen wie der anderen Seite nicht verunsichern lässt, sondern die gesunde Mitte mitträgt“. Zugleich dankte er für das breite haupt- und ehrenamtliche Engagement in seinem Bistum bei der Entwicklung neuer Wege und Vermittlungsformen.
Voderholzer äußerte sich bei der Chrisammesse, bei der jährlich zu Beginn der Karwoche die Heiligen Öle gesegnet und anschließend an die Gemeinden verteilt werden, wo sie zur Spendung der Sakramente verwendet werden.