Erzbistum Köln: Missbrauchsstudie wurde methodisch erweitert

Das Erzbistum Köln hält an der angekündigten Studie über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen fest. „Es ist der explizite Wunsch des Erzbischofs, dass Verantwortliche für fehlerhaften Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt benannt werden können“, betont Generalvikar Markus Hofmann in einem Brief an die Mitarbeiter. Zugleich teilt er mit, dass zur rechtlichen Absicherung das „methodische Vorgehen des Gutachtens“ habe erweitert werden müssen. Dies sei mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. „Aus diesem Grund verzögert sich die Publikation noch immer“, so der leitende Geistliche.

Generalvikar Markus Hofmann (Foto:  http://bilder.erzbistum-koeln.de CC BY-NC 3.0 DE)

Hofmann bedauerte, dass Teile des Entwurfes der Untersuchung vorab bekannt geworden seien, in denen die Rolle des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße in seiner Zeit als Personalchef und später Generalvikar in Köln thematisiert wird. Dies habe das Erzbistum nicht zu verantworten. „Weder Kardinal Woelki noch ich kennen den Inhalt des Entwurfes des Gutachtens“, so Hofmann. Die Präsentation der vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki in Auftrag gegebenen Untersuchung war für März geplant, wurde aber kurzfristig abgesagt. Ein „äußerungsrechtliches Gutachten“ einer spezialisierten Kanzlei habe ergeben, dass die Nennung ehemaliger oder aktiver Verantwortlicher noch eine rechtliche Absicherung benötige, hieß es damals zur Begründung.

Erzbistum Köln: Heße nur der Entwurf des Gutachtens bekannt

Heße hatte im Interview der „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“ (Donnerstag) Vorwürfe aus der unveröffentlichten Studie zurückgewiesen, nach denen er in seiner Zeit als Personalchef ab 2006 in Köln Missbrauchsfälle vertuscht haben soll. Zudem kritisierte der Erzbischof, die mit der Untersuchung beauftragte Münchner Kanzlei hätte „gründlicher arbeiten können“. Die Studie dürfe nur zusammen mit seiner Sicht veröffentlicht werden, forderte Heße. Das Erzbistum will dieser Forderung nachkommen, wie ein Sprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. „Dies entspricht den äußerungsrechtlichen Vorgaben und ist so in Auftrag gegeben worden.“ Weiter bestätigte der Sprecher, dass Heße erst im April zu den sechs Fällen Akteneinsicht erhalten hatte, in denen ihm Fehlverhalten vorgeworfen wird. Erst die äußerungsrechtliche Prüfung habe zu dem Ergebnis geführt, „dass eine solche Konfrontation erforderlich war“.

Zugleich führte der Sprecher aus, Heße sei „nur der Entwurf eines ihn betreffenden Teils des Gutachtens bekannt, der ihm aus äußerungsrechtlichen Gründen zugeleitet worden war“. Dies diene auch dazu, etwaige Fehler korrigieren zu können. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Studie könne noch keine Aussage gemacht werden, hieß es weiter. Eine Intervention von Heße sei indes nicht der Grund für die Verzögerung gewesen. Woelki hatte die Studie Ende 2018 bei der Münchner Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ in Auftrag gegeben. Der Untersuchungszeitraum reicht zurück bis 1975 und umfasst die Amtszeiten der Kardinäle Joseph Höffner (Erzbischof von 1969 bis 1887) und Joachim Meisner (1989 bis 2014).

kna