Kultusminister: Plan zur Öffnung von Museen und Theatern vor

Die Kultusminister der Länder haben nach Angaben des Deutschen Kulturrates einen Stufenplan vorgelegt, wie Kultureinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie wieder öffnen können.
Berlin – Die Kultusminister der Länder haben nach Angaben des Deutschen Kulturrates einen Stufenplan vorgelegt, wie Kultureinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie wieder öffnen können. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, begrüßte die Pläne am Samstag in Berlin, übte aber zugleich Kritik. Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichte die Länder, bei Schließungen von Kultureinrichtungen zu begründen, warum die Maßnahmen trotz der Bedeutung der Kunstfreiheit unumgänglich sind. "In diesem Sinne kann die Koppelung der Öffnung an die Wiederöffnung des Handels und der Gastronomie nur eine Hilfskonstruktion sein, da die Öffnung von Kultureinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine höhere verfassungsrechtliche Priorität hat."

–Symbolfoto:Nachrichten_muc/Pixabay

Die Kultusminister der Länder haben nach Angaben des Deutschen Kulturrates einen Stufenplan vorgelegt, wie Kultureinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie wieder öffnen können. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, begrüßte die Pläne am Samstag in Berlin, übte aber zugleich Kritik. Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichte die Länder, bei Schließungen von Kultureinrichtungen zu begründen, warum die Maßnahmen trotz der Bedeutung der Kunstfreiheit unumgänglich sind. „In diesem Sinne kann die Koppelung der Öffnung an die Wiederöffnung des Handels und der Gastronomie nur eine Hilfskonstruktion sein, da die Öffnung von Kultureinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine höhere verfassungsrechtliche Priorität hat.“

Kultusminister skizzieren Stufenplan

Laut Kulturrat haben die Minister einen Stufenplan skizziert, ohne konkrete Daten zu nennen: Wenn Schulen und Kitas geöffnet werden, dann sollten auch die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen werden. Wenn der Einzelhandel wieder öffnet, dann sollten Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen ebenfalls wieder zugänglich werden. Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern möglich sein. In einer dritten Stufe sollten parallel zu einer Öffnung der Gastronomie auch wieder Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dies soll auch für Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur, etwa Chöre, gelten.

Museen und Theater hatten in den vergangenen Monaten immer wieder darauf verwiesen, dass sie im ersten Lockdown umfangreiche Konzepte für Hygiene und Sicherheit der Besucher entwickelt hätten. Kritik übten sie teilweise daran, dass Gottesdienste unter Berufung auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit möglich seien, Kultureinrichtungen aber trotz Verankerung der Kunstfreiheit im Grundgesetz schließen müssten.

kna